Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Webdesign-Dienstleistungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Alisa Ibikus (nachfolgend „Dienstleister“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die Erstellung von Webseiten und damit verbundenen Dienstleistungen.

2. Vertragsgegenstand

Der Dienstleister erbringt Webdesign-Dienstleistungen gemäß dem mit dem Kunden vereinbarten Leistungsumfang.

3. Ablauf und Zusammenarbeit

Eine strukturierte und professionelle Zusammenarbeit bildet die Grundlage für ein gelungenes Projektergebnis. Nach der Anfrage des Kunden über ein Kommunikationsmittel (z. B. E-Mail, Messenger, Webseite) besprechen Dienstleister und Kunde die Projektziele, Inhalte, Struktur und Funktionalitäten der Webseite. Anschließend erfolgt die Rechnungsstellung. Erst mit Bezahlung der Rechnung vor Leistungsbeginn beginnt die Zusammenarbeit.

Im weiteren Projektverlauf findet ein sogenannter Planungscall statt, in dem die Wünsche und Vorstellungen des Kunden detailliert besprochen werden. Auf Grundlage dieses Gesprächs stellt der Dienstleister während des Designprozesses das visuelle Branding (Farben, Schriften, Stil) individuell zusammen – ein separates Moodboard oder ein eigenständiges Branding als seperates Produkt wird nicht erstellt.

Am ersten Tag der Kreation – bei OnePagern ist dies derselbe Tag – erfolgt ein technischer Call, in dem alle für die Webseite relevanten technischen Grundlagen (z. B. Sicherheitsmaßnahmen, Datenschutz, Tracking, rechtliche Anforderungen wie DSGVO, Cookie-Einbindung) eingerichtet oder vorbereitet werden. Dieser Call findet vor dem ersten Designentwurf statt und wird durch Zoom Fernsteuerung am Bildschirm des Kunden durchgeführt.

Anschließend wird die Startseite als erste Version erstellt. Diese dient als Designgrundlage für alle weiteren Seiten bzw. Abschnitte. Nach Abstimmung und Feinabstimmung der Startseite werden – bei mehrseitigen Webseiten – die restlichen Unterseiten erstellt. Bei OnePagern wird nach dem ersten Entwurf der Startseite eine To-Do-Liste mit Änderungswünschen durch den Kunden übermittelt, welche der Dienstleister entsprechend umsetzt. Danach erfolgt die responsive Anpassung für Mobilgeräte und Tablets sowie alle finalen Optimierungen, die für einen erfolgreichen Launch erforderlich sind.

Ein Videotutorial zur selbstständigen Bearbeitung der Webseite wird auf Wunsch ohne Mehraufpreis erstellt – insbesondere für Kunden, die ihre Webseite künftig selbst pflegen möchten.

Die maximale Projektlaufzeit beträgt 3 Monate ab Projektbeginn (= Bezahlung der Rechnung) für eine vollständige Webseite und 1 Monat für einen OnePager, außer beide Parteien kommunizieren den Start in späterer Zukunft (z.B. geplanter Start in 3 Monaten, dann ist die maximale Projektlaufzeit 4 Monate beim OnePager und 6 Monate bei der mehrteiligen Webseite). In begründeten Ausnahmefällen (z. B. Krankheit, familiäre Notfälle, höhere Gewalt) kann die Projektlaufzeit um maximal 2 Monate verlängert werden. Eine weitere Verlängerung ist ausgeschlossen. Wird der Zeitrahmen ohne triftige Gründe überschritten (z. B. fehlende oder unvollständige Inhalte, keine Rückmeldung, unklare Angebotsstruktur), endet die Zusammenarbeit automatisch, ohne dass ein Anspruch auf Fertigstellung sowie Geldrückgabe besteht. Eine Fortsetzung des Projekts ist dann nur gegen zusätzliche Vergütung möglich oder kann sogar vom Dienstleister verweigert werden, insbesondere wenn der Kunde durch unangemessenes Verhalten, mangelnde Kommunikation oder Missachtung von Fristen auffällt.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

  • OnePager: Inhalte spätestens 3 Tage vor dem Kreationstag bereitstellen
  • Mehrseitige Webseite: Inhalte spätestens 3 Tage vor dem Start der „Website in a Week“ bereitstellen

Werden Inhalte nicht fristgerecht bereitgestellt, kann der Dienstleister den Vertrag kündigen oder eine zusätzliche Vergütung für den Mehraufwand verlangen.

5. Kommunikationsfristen

Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von 7 Tagen auf Rückfragen oder Korrekturanfragen des Dienstleisters zu reagieren. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb dieser Frist, gilt das Projekt als nicht weiter umsetzbar und kann beendet werden. Bereits erbrachte Leistungen sind vollständig zu vergüten und bereits bezahlte Rechnungen werden nicht erstattet. Ausnahmen (z. B. Krankheit, familiäre Notfälle, höhere Gewalt) sind als Grund für die Verzögerung zeitnah zu kommunizieren und dehnen den Reaktionszeitraum auf bis zu 14 Tage aus.

6. Vergütung und Zahlung

  • Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot.
  • Die Zahlung ist grundsätzlich vor Beginn der Leistungserbringung vollständig zu leisten.
  • Bei vereinbarter Ratenzahlung:
    • Die erste Rate ist vor Projektbeginn fällig. Der Projektstart erfolgt ausschließlich nach Zahlungseingang.
    • Die zweite Rate ist zu einem vorab fest vereinbarten, festen Zeitpunkt fällig – unabhängig vom Projektstatus oder bereits gelieferten Ergebnissen (z. B. 30 Tage nach Zahlung der ersten Rate).
    • Eine spätere Zahlung aufgrund inhaltlicher Abnahme oder Projektfortschritt ist ausgeschlossen.
  • Bei Zahlungsverzug ist der Dienstleister berechtigt, die Leistung auszusetzen oder den Vertrag fristlos zu kündigen, ohne Rechnungen zu erstatten (Ausnahme: gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen – kann nur für die 1. Rate gelten).

7. Webseiten-Texte

Der Dienstleister erstellt keine Webseitentexte. Nach dem Planungscall stellt der Dienstleister jedoch eine Textstruktur mit Fragen und Hilfestellungen zur individuellen Texterstellung zur Verfügung. Der Kunde kann wählen zwischen:

  • Bereitstellung fertiger Texte vor Projektstart,
  • Buchung eines Texters über Empfehlung des Dienstleisters,
  • Eigenständiger Texterstellung innerhalb von maximal 2 Wochen nach Projektbeginn.

8. Korrekturen

Der Dienstleister bietet zwei kostenfreie Korrekturschleifen an. Weitere Korrekturen sind kostenpflichtig und werden per Arbeitszeit von 100 Euro netto pro Stunde abgerechnet. 

9. Haftung und rechtliche Hinweise

Der Dienstleister stellt Impressum, AGB und Datenschutzerklärung mithilfe von Online Generatoren bereit. Für deren rechtliche Gültigkeit übernimmt der Dienstleister keine Haftung. Eine rechtliche Prüfung „für garantierte Sicherheit“ durch einen Anwalt wird empfohlen.

10. Erfolgsaussichten

Der Dienstleister übernimmt keine Garantie dafür, dass mit der Webseite ein wirtschaftlicher Erfolg erzielt wird. Der Erfolg hängt von weiteren Faktoren ab, wie z. B. Marketing, Sichtbarkeit und unternehmerischer Strategie.

11. Technische Umsetzung und Plattformen

Alle Webdesign-Projekte werden auf Basis des Content-Management-Systems WordPress sowie mithilfe des Pagebuilders Elementor Pro umgesetzt. Ein nachträglicher Wechsel zu einem anderen System oder Pagebuilder während eines laufenden Projekts ist ausgeschlossen. Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, auf Kundenwunsch hin zu einem anderen System oder Werkzeug zu wechseln. Besteht der Kunde dennoch auf einem Systemwechsel, gilt das Projekt als abgebrochen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beträge.

Bei der Buchung eines OnePagers wird die Webseite als einseitiges Projekt geplant und umgesetzt. Sollte der Kunde während der Kreations des OnePagers wünschen, die Inhalte auf mehrere Unterseiten zu verteilen, wird automatisch der volle Preis für eine mehrseitige Webseite fällig und ist umgehend zu bezahlen. Der ursprünglich geplante OnePager wird in diesem Fall voll angerechnet. Eine nachträgliche Anrechnung ist nur dann nicht möglich, wenn der OnePager zuvor von einem anderen Dienstleister erstellt wurde.

12. Schlussbestimmungen

  • Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
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